Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines Geltungsrecht
(1) Die maxcluster GmbH, Lise-Meitner-Str. 1b, 33104 Paderborn (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Dienstleistungen richten sich ausnahmslos an Unternehmer im Sinne des §14 Abs. 1 BGB.
(2) Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde/die Kundin Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf eine Nachricht Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Kunde/die Kundin hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden vom Anbieter durch Benachrichtigung in Schriftform oder Textform bekannt gegeben. Der Kunde/die Kundin hat das Recht, einer solchen Änderung oder Ergänzung schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Benachrichtigung des Anbieters über die Änderung oder Ergänzung der AGB widerspricht. Der Kunde/die Kundin wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen, Gewerbetreibende, Freiberufler:innen und öffentliche Institutionen und in keinem Falle an Verbraucher:innen.
(2) Alle Angebote des Anbieters - insbesondere die Angaben auf der Webseite des Anbieters - sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Anbieter innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(3) Der Kunde/die Kundin gibt dem Anbieter gegenüber ein Vertragsangebot entweder über die Bestelloberfläche auf der Webseite des Anbieters oder per E-Mail oder per Telefax ab.
(4) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Anbieter das Vertragsangebot des Kunden/der Kundin ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnt.
(5) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunden und Kundinnen ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Anbieters vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(6) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter:innen des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
§3 Leistungspflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen auf Basis der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts oder eines individuellen Angebots sowie auf Basis des gültigen Service Level Agreement und der jeweils gültigen Preisliste. Sonstige Zusagen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese vom Anbieter schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
(2) Der Anbieter führt Änderungen an der Hardware-Leistung, z.B. die Anzahl der CPU-Kerne, die Menge des Arbeitsspeichers oder das Speicherplatzvolumen betreffend auf schriftliche Anforderung des Kunden/der Kundin durch. Änderungsanforderungen sollen an den Anbieter per E-Mail über support@maxcluster.de an das Ticketsystem des Anbieters gerichtet werden. Änderungsanforderungen des Kunden/der Kundin (z.B. per E-Mail) gelten als Angebot auf Änderung des Vertrages, das durch die Erbringung der Leistung des Anbieters angenommen wird.
(3) Der Anbieter erbringt zusätzlich zu der Hardware-Leistung ein sogenanntes Monitoring. Es handelt sich um eine aktive Überwachung der Hardware-Ressourcen und Server-Dienste. Erfordert die Anwendung des Kunden/der Kundin, z.B. infolge eines erhöhten Traffics, zu ihrer Stabilität eine Änderung der Hardware-Leistungen, führt der Anbieter diese Änderung selbsttätig durch, um eine optimale Erreichbarkeit und Stabilität für den Kunden/die Kundin zu erreichen. Die Hardware-Leistungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet.
Unverzüglich nach der Durchführung der Hardware-Änderung wird diese den vom Kunden/von der Kundin hinterlegten technischen Ansprechpartnern des Kunden/der Kundin per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde/die Kundin kann die Notwendigkeit der Änderung der Hardware-Leistung innerhalb von zwei Wochen prüfen (Prüfzeitraum); eine Ablehnung der Änderung ist nur innerhalb dieses Prüfzeitraums möglich, sie hat per Post, Fax oder E-Mail in Text- bzw. Schriftform zu ergehen. Erfolgt die Ablehnung nach Ablauf des Prüfzeitraums, gilt diese als Änderungsanforderung für die Zukunft gemäß vorstehendem Absatz (2).
Der Kunde/die Kundin hat das Recht, dem Anbieter selbsttätige Änderungen, die der Sicherstellung der Stabilität der Webanwendung dienen, zu untersagen. In dem Fall wird der Anbieter das Monitoring so weit wie technisch möglich deaktivieren. Dies führt dazu, dass der Anbieter die Stabilität der Webanwendung nicht länger beeinflussen und somit für diese keine weitere Verantwortung übernehmen kann.
(4) Der Anbieter ist dem Kunden/der Kundin gegenüber zu technischem Support nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüberhinausgehende Supportleistungen sind kostenpflichtig. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kundinnen und Kunden des Kunden/der Kundin, es sei denn, dass dies mit dem Kunden/der Kundin schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
(5) Stellt der Anbieter freiwillig Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde/die Kundin auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.
(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Systeme des Kunden/der Kundin mittels regelmäßiger Backups zu sichern und diese Sicherungen 14 Tage vorzuhalten. Soweit die Server des Kunden/der Kundin verfügbar sind, erfolgt die Datensicherung in einer Weise, die eine Wiederherstellung der Daten mit einem Stand ermöglicht, der jeweils nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Der Kunde/die Kundin hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines bestimmten Sicherungsmediums; er kann nur die Rückübertragung der gesicherten Daten auf den Server verlangen.
(7) Der Kunde/die Kundin hat keinen Anspruch auf einen bestimmten physischen Server. Der Anbieter stellt sicher, dass die Anwendung des Kunden/der Kundin auf moderner Hardware betrieben wird. Dem Kunden/der Kundin ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen physischen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Über eine anstehende Migration wird der Kunde/die Kundin rechtzeitig informiert.
(8) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Serverkonfiguration zu verändern, sofern dies aus technischer oder rechtlicher Sicht erforderlich oder aufgrund des technischen Fortschritts geboten ist. Der Leistungsumfang wird durch eine solche Veränderung nicht beschränkt. Der Anbieter informiert den Kunden/die Kundin rechtzeitig über geplante Veränderungen.
§4 Pflichten des Kunden/der Kundin
(1) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Infrastruktur nach den Richtlinien der maxcluster GmbH zu betreiben. Die Richtlinien sind auf der Webseite der maxcluster GmbH veröffentlicht.
(2) Der Kunde/die Kundin sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben zur Vertragsdurchführung richtig und vollständig sind. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über eine Änderung seiner Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Adressen und Telefonnummern, für die Rechnungsadresse und ggfs. die Umsatzsteuernummer sowie ggf. die Zahlungsdaten.
(3) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet werden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, die Zugangsdaten (z.B. Passwörter) zu den Diensten des Anbieters streng geheim zu halten und vor einer Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Anbieter ist unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde/die Kundin davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind.
(4) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems durch den Anbieter automatisch neu gestartet werden.
(5) Sofern erforderlich und zumutbar, beteiligt sich der Kunde/die Kundin an der Durchführung einfacher Konfigurationsänderungen, z.B. durch eine einfache Umstellung seiner Systeme oder eine neuerliche Eingabe der Zugangsdaten.
(6) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen. Er wird insbesondere keine Inhalte übertragen oder zugänglich machen, die Urheberrechte verletzen, Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen und Straftatbestände verwirklichen. Es gelten insoweit ergänzend die „Richtlinien“ des Anbieters. Der Kunde/die Kundin stellt den Anbieter im Falle eines schuldhaften Pflichtverstoßes von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(7) Verstößt der Kunde/die Kundin gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Daten des Kunden zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(8) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
§5 Vertragsdauer, Kündigung und Verpflichtungen
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Übermittlung der Zugangsdaten für das beauftragte Produkt durch den Anbieter an den Kunden/die Kundin.
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Monat ab Vertragsbeginn. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragslaufzeitende gekündigt werden.
(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht fristgerecht zum jeweiligen Vertragslaufzeitende gekündigt wird.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde/die Kundin mit der Zahlung der Entgelte mindestens 60 Tage in Verzug gerät.
(b) der Kunde/die Kundin schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(5) Jede Kündigung hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen, die vom Kunden/von der Kundin unterschrieben sein muss. Die Erklärung kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
(6) Der Kunde/die Kundin soll bei der Kündigung des Vertragsverhältnisses eindeutige Verfügungen zum Verbleib seiner Daten und seiner Internetdomains treffen. Eine solche Verfügung muss vom Anbieter nur beachtet werden, wenn diese ihm per Post, Fax oder E-Mail bis zu 14 Tage vor Vertragsende übermittelt wird. Der Anbieter stellt dem Kunden/der Kundin zu diesem Zweck im Kundenportal ein Kündigungsformular zum Download zur Verfügung, auf dem der Kunde/die Kundin Verfügungen zum Verbleib seiner Daten und der Domains treffen kann. Die über dieses Formular oder anderweitig per Post, E-Mail oder Fax vom Kunden hierzu gemachten Angaben gelten als Weisung an den Anbieter, wie mit den Daten und Domains des Kunden/der Kundin bei Vertragsende zu verfahren ist.
(7) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens 14 Tage nach Vertragsende kann der Anbieter sämtliche auf dem System befindlichen Daten des Kunden/der Kundin löschen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde/die Kundin keine Weisung erteilt hat, wie mit den Daten und Domains des Kunden bei Vertragsende zu verfahren ist. Auf Verlangen des Kunden/der Kundin kann der Anbieter die Löschung der Daten vorziehen.
(8) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten teilweise abweichende Bestimmungen, die in § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in dem, dem Vertrag zugrunde liegenden, Leistungsangebot des Anbieters ausgewiesenen Preise. Für zusätzliche Leistungen gilt die aktuelle Allgemeine Preisliste der maxcluster GmbH.
(2) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich. Alle Entgelte sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung fällig.
(3) Der Anbieter erstellt elektronische Rechnungen, die er zum Rechnungsdatum per E-Mail als Anhang an die vom Kunden/der Kundin hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und die er im Kundenportal zur Einsicht und zum Download bereitstellt. Hiermit erklärt sich der Kunde/die Kundin einverstanden. Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden/der Kundin versendet der Anbieter seine Rechnungen zusätzlich auch postalisch.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, für rückwirkende Rechnungskorrekturen, die nicht im Verschulden des Anbieters liegen, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
(5) Die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter ist daran gebunden, dass der Kunde/die Kundin seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen steht es dem Anbieter frei, ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung den Internet-Zugang zum Server des Kunden/der Kundin zu sperren.
(6) Zahlungen des Kunden/der Kundin können per Überweisung oder per SEPA-Lastschrifteinzug oder per Einzug über Kreditkarte erfolgen. Der Kunde/die Kundin kann die gewünschte Zahlungsart im Kundenportal des Anbieters angeben und jederzeit aktualisieren oder ändern. Im Falle eines SEPA-Mandats kündigt der Anbieter dem Kunden/der Kundin den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an die für den Rechnungsempfang gültige E-Mail-Adresse des Kunden/der Kundin. Im Falle eines Einzugs über Kreditkarte wird auf der Kreditkartenabrechnung der Zahlungsempfänger als „maxcluster GmbH“ ausgewiesen.
(7) Gestattet der Kunde/die Kundin dem Anbieter, die Entgelte per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschrift einzuziehen, hat er/sie dafür zu sorgen, dass die Zahlungsdaten aktuell sind und sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen. Fallen bei Geldtransfers aus dem Ausland Gebühren an, so hat der Kunde/die Kundin diese Gebühren zu tragen.
§7 Urheberrechte und Lizenzvereinbarungen
(1) Für die vom Anbieter zur Verfügung gestellte eigene und fremde Software räumt der Anbieter dem Kunden/der Kundin ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Nach Vertragsbeendigung ist eine weitere Nutzung der Software unzulässig. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, unverzüglich nach Vertragsbeendigung sämtliche Kopien von überlassener Software zu löschen.
(2) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers bzw. -Anbieters.
§8 Internetdomains
(1) Lässt der Kunde/die Kundin über den Anbieter eine Domain registrieren, dann wird der Anbieter für den Kunden/die Kundin lediglich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Der Vertrag die Domain betreffend wird direkt zwischen dem Kunden/der Kundin und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar geschlossen. Es gelten deshalb die Bedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars.
(2) Der Anbieter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Es wird deshalb keine Gewähr übernommen, dass die für den Kunden/die Kundin beantragte Domain einzigartig ist oder frei von Rechten Dritter ist oder dauerhaft zugeteilt werden kann. Dies gilt ebenso für die Vergabe von Subdomains.
(3) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.
(4) Der Kunde/die Kundin gewährleistet, dass seine Domain und die damit verbundenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(5) Sollte der Kunde/die Kundin von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich die Rechte Dritter verletzt, wird der Kunde/die Kundin den Anbieter hiervon unverzüglich informieren. Umgekehrt wird auch der Anbieter den Kunden/die Kundin in Kenntnis setzen, wenn der Anbieter aufgefordert wird, die Domain des Kunden/dere Kundin abzugeben. Der Anbieter ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden/der Kundin auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde/die Kundin nicht sofort Sicherheiten für mögliche Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe stellt. Verzichtet der Kunde/die Kundin gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er dies dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
(6) Der Anbieter kann die Erreichbarkeit einer Domain unterbrechen oder deren Inhalte vorübergehend sperren, wenn von dritter Seite glaubhaft gemacht wird, dass die Domain oder deren Inhalte ihre Rechte verletzen oder wenn der Anbieter überzeugt ist, dass ein Rechtsverstoß aufgrund objektiver Gegebenheiten als wahrscheinlich gilt.
(7) Der Kunde/die Kundin stellt die maxcluster GmbH in jedem Fall von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seinen Internetdomains entstehen.
(8) Da der Anbieter die Domain für den Domaininhaber verwaltet, sind alle Mitteilungen des Domaininhabers über den Anbieter an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar weiter zu leiten. Aus diesem Grund sind auch Kündigungsaufträge das Registrierungsverhältnis betreffend an den Anbieter zu richten. Die Kündigung hat per Post, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter lässt den jeweils zwischen dem Kunden/der Kundin und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt.
(9) Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter durch den Kunden/die Kundin oder eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/der Kundin durch den Anbieter umfasst automatisch auch die Kündigung der Verwaltung des Domain-Registrierungsverhältnisses über den Anbieter. Es gelten § 5 Abs. (7) und (8) entsprechend.
§9 E-Mail Dienste
(1) Soweit E-Mail-Postfächer Leistungsgegenstand des Anbieters sind, umfasst die Leistungspflicht des Anbieters das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden/die Kundin gerichteter E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Kunde/die Kundin an von ihm benannte Empfänger versenden möchte.
(2) Die Pflichten des Anbieters hinsichtlich der Weiterleitung von E-Mails beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden/von der Kundin zu übermittelnden E-Mails und, falls die Adresse des Empfängers nicht zum Kommunikationsnetz des Anbieters gehört, die Übergabe dieser Mails an das Internet an einem vom Anbieter bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden/die Kundin gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt des anbietereigenen Kommunikationsnetzes zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden.
(3) Die vom Anbieter dem Kunden/der Kundin zur Verfügung gestellten E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich zur Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden.
(4) Der Kunde/die Kundin hat seine persönlichen Nachrichten innerhalb von drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver abzurufen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für den Kunden/die Kundin eingegangene Nachrichten zu löschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten abgerufen wurden. Ferner behält sich der Anbieter vor, für den Kunden/die Kundin eingegangene Nachrichten zu löschen, sofern sie abgerufen oder weitergeleitet wurden.
(5) Die E-Mail-Postfächer sind an Speichergrenzen gebunden. Der Anbieter behält sich aus diesem Grund das Recht vor, für den Kunden/die Kundin eingehende Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die vereinbarte Speichergrenze überschritten wird. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, das Volumen der ein- und ausgehenden Nachrichten angemessen zu begrenzen.
(6) Eine an den Kunden/die Kundin gerichtete E-Mail kann vom Anbieter aufgrund objektiver Kriterien abgewiesen werden, wenn ein Sachverhalt die Annahme rechtfertigt, dass diese E-Mail Schadsoftware (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält oder die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation (Spam) handelt.
(7) Dem Kunden/der Kundin ist es untersagt, sog. Spam-Mails zu versenden. Hierzu gehören insbesondere einem Empfänger unverlangt zugestellte, unzulässige Nachrichten mit werbendem Inhalt. Ferner ist es dem Kunden/der Kundin untersagt, E-Mails zu versenden, die falsche Absenderdaten anzeigen oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise verschleiern. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, kommerzielle Nachrichten ausschließlich unter Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben zu versenden und diese E-Mails durch eine entsprechende Gestaltung als kommerzielle Kommunikation kenntlich zu machen.
(8) Versendet der Kunde/die Kundin Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer auf dem Mailserver vorübergehend sperren.
(9) Die Verpflichtung des Anbieters zur Speicherung eingegangener E-Mails ist auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenzt. ZWEI WOCHEN NACH BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES WIRD DER ANBIETER DIE FÜR DEN KUNDEN/DIE KUNDIN GESPEICHERTEN E-MAILS OHNE WEITERE MITTEILUNG LÖSCHEN.
(10) Der Kunde/die Kundin hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Soweit dies technisch machbar und rechtlich zulässig ist, hat der Kunde/die Kundin auch das Recht, vom Anbieter die Übermittlung der Daten an Dritte zu verlangen. Erbringt der Anbieter diese Leistung, hat der Kunde/die Kundin das dafür in der jeweils aktuellen Allgemeinen Preisliste vorgesehene Entgelt zu entrichten.
§10 Gewährleistung
(1) Sind die vom Anbieter erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Anbieter gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
(2) Mängel werden kostenlos beseitigt. Aufgetretene Mängel und Fehler sind dem Anbieter unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher Form oder Textform nachvollziehbar mitzuteilen. Bei einer möglichen Mängelbeseitigung unterstützt der Kunde/die Kundin den Anbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten, insbesondere hat der Kunde alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen und Softwareprodukte an den Kunden/die Kundin vorhanden waren, haftet der Anbieter nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
(4) Als vereinbarte Beschaffenheit der Leistung des Anbieters kann lediglich vorausgesetzt werden, dass die vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Zeitpunkt der Überlassung unter üblichen Betriebsbedingungen und bei üblicher Wartung im Wesentlichen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
(5) Der Anbieter übernimmt keinerlei Garantien.
(6) Der Anbieter steht insbesondere nicht dafür ein, dass die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen und Softwareprodukte den Anforderungen des Kunden/der Kundin genügen oder für bestimmte Anwendungen geeignet sind. Der Anbieter steht nicht dafür ein, dass die eingesetzte Software des Kunden/der Kundin fehlerfrei läuft.
(7) Der Anbieter setzt den Kunden/die Kundin darüber in Kenntnis, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, dass jede Hard- und Software in jeder Anwendungskombination fehlerfrei arbeitet. Außerdem ist es nicht möglich, Hard- und Software gegen jegliche Manipulation durch Dritte zu schützen.
§11 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
(2) Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. (1) richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen: Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/die Kundin regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf das Doppelte des Betrags, den der Kunde in dem Monat, in den das Schadensereignis fällt, für die Dienstleistungen des Anbieters, als vertragsgemäßes Entgelt an den Anbieter zu zahlen hat.
(3) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden/der Kundin in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde/die Kundin für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden/die Kundin am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch - soweit gesetzlich zulässig - für eine etwaige persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer:iinen, Vertreter:iinen, Organe und Erfüllungsgehilfen und -gehilfinnen des Anbieters.
§12 Datenschutz
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden/der Kundin im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der maxcluster GmbH.
§13 Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde/die Kundin Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden/der Kundin nach Wahl des Anbieters Paderborn oder der Sitz des Kunden/der Kundin. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch Paderborn ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden/der Kundin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Alle Mitteilungen der maxcluster GmbH können auf elektronischem Weg an den Kunden/die Kundin gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Hiermit erklärt sich der Kunde/die Kundin einverstanden.
(2) Der Kunde/die Kundin kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder diese ein dem Kunden/der Kundin zustehendes Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis betreffen.
(3) Soweit der mit dem Kunden/der Kundin geschlossene Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.